Unsere Leistungen im Überblick
Eine Kranführerausbildung dauert 2-5 Tage je nach Kran.
Ich biete Ihnen gerne auch eine Ausbildung am Wochenende an, zum Beispiel Freitag und Samstag um so den Ablauf in Ihrem Betrieb so wenig wie möglich zu stören.
Die Unfallverhütungsvorschrift "Krane"DGUV Vorschrift 52 bestimmt in § 29:
Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführen) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte Beschäftigen,
Und genau da kommen wir ins Spiel, wir vermitteln Kranführern alle Kenntnisse und Fertigkeiten die Sie im Berufsaltag brauchen.
Eine neue TRBS 1116 befasst sich mit der Qualifizierung für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
(unter anderem auch Krane).
Sie schreibt bereits eine Qualifizierung mit Lernerfolgskontrolle und schriftlicher Beauftragung für alle Krane vor und geht damit bereits weiter als
die Vorschrift 52, die eine schriftliche Beauftragung nur für ortveränderliche kraftbetriebene Krane vorsieht.
Sie verweist zudem auf den DGUV Grundsatz 309-003 "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern".
Wir übernehmen die Dokumentation der Unterweisungen in Ihrem Betrieb und erinnern Sie rechtzeitig an die fälligen Unterweisungen.
So können Sie sich voll auf Ihr Geschäft konzentrieren.
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Gerne beraten wir Sie ausführlich zu unseren Leistungen, und erstellen Ihnen ein Individuelles Angebot speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Kontaktieren Sie uns unter +49 9131 127374 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.